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   VG Trier, 22.09.2015 - 3 K 721/15.TR   

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https://dejure.org/2015,29617
VG Trier, 22.09.2015 - 3 K 721/15.TR (https://dejure.org/2015,29617)
VG Trier, Entscheidung vom 22.09.2015 - 3 K 721/15.TR (https://dejure.org/2015,29617)
VG Trier, Entscheidung vom 22. September 2015 - 3 K 721/15.TR (https://dejure.org/2015,29617)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 64 DG RP, § 16 DG RP, § 11 DG RP, § 9 BBesG, § 132 VwGO
    Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst wegen Fernbleibens vom Dienst

  • esovgrp.de

    BBesG § 9,BeamtStG § 34,BeamtStG § 34 S 1,BeamtStG § 47,LDG § 11,LDG § 16,LDG § 64,VwGO § 132
    Ablehnung, Amtsarzt, Bindungswirkung, Dauer, Dienst, Dienstaufnahme, Dienstbezüge, Dienstunfähigkeit, Disziplinarrecht, Einleitung, Entfernung, Ergebnisrelevanz, Erkrankung, Fernbleiben, Krankheit, Lehrer, Lösung, Mangel, Privatarzt, Schuldienst, Schule, unentschuldigtes ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Dienstentfernung Lehrer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Dienstentfernung Lehrer

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Auch für Lehrer gilt: Schwänzen verboten

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Dienstentfernung eines Lehrers

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht rechtfertigt Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst an Berufsbildender Schule - Weigerung zum Unterrichten an Berufsbildender Schule stellt Dienstvergehen und Pflichtverstoß dar

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 22.04.1991 - 1 D 62.90

    Disziplinarverfahren - Fernbleiben vom Dienst - Unentschuldigte

    Auszug aus VG Trier, 22.09.2015 - 3 K 721/15
    Ausgehend von diesen Grundsätzen ergibt ein Überblick über die bisher ergangenen einschlägigen Entscheidungen, dass bei einer ununterbrochenen Dauer von vier Monaten und länger im Regelfall auf die Höchstmaßnahme erkannt wird (BVerwG, Urteil vom 22. April 1991 - 1 D 62.90 -, juris).

    Bei einem schuldhaft ungenehmigten Fernbleiben vom Dienst von ununterbrochen sieben Wochen wurde die zu verhängende Maßnahme - je nach den Umständen des Einzelfalls - im Grenzbereich zwischen Dienstentfernung und Degradierung gesehen, wenn der Beamte vorsätzlich gehandelt hat (BVerwG, Urteil vom 22. April 1991 - 1 D 62.90 - Urteil vom 6. Mai 2003 - 1 D 26/02 -, juris).

  • BVerwG, 24.06.2010 - 2 C 15.09

    Disziplinarverfahren; Mangel; Verfahrensfehler; Wesentlichkeit;

    Auszug aus VG Trier, 22.09.2015 - 3 K 721/15
    Ein Mangel ist wesentlich im Sinne des § 64 LDG, wenn es sich nicht mit hinreichender Sicherheit ausschließen lässt, dass er sich auf das Ergebnis des gerichtlichen Verfahrens auswirkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2010, 2 C 15/09 - juris -).

    Wann ein Mangel in diesem Sinne wesentlich ist, ist eine Frage des Einzelfalls (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2010, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2005 - 3 A 10815/05

    Fernbleiben vom Dienst trotz Dienstfähigkeit für annähernd ein Jahr - OVG

    Auszug aus VG Trier, 22.09.2015 - 3 K 721/15
    Hat der Privatarzt seinen medizinischen Befund näher erläutert, so muss der Amtsarzt auf diese Erwägungen eingehen und nachvollziehbar darlegen, warum er ihnen nicht folgt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Januar 1976 - 1 DB 16.75 -, BVerwGE 53, 118 und vom 8. März 2001 - 1 DB 8, 01 -, ZBR 2001, 297; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. September 2000 - 2 A 10559/00 -, DÖD 2001, 101 sowie Urteil vom 16. September 2005 - 3 A 10815/05.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP).

    Vielmehr bedarf es der Darlegung von Gründen, warum dem anders lautenden amtsärztlichen Attest nicht gefolgt wird (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. September 2005, 3 A 10815/05. OVG m.w.N.).

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VG Trier, 22.09.2015 - 3 K 721/15
    Ergibt die prognostische Gesamtwürdigung, dass ein endgültiger Vertrauensverlust noch nicht eingetreten ist, haben die Verwaltungsgerichte diejenige Disziplinarmaßnahme zu verhängen, die erforderlich ist, um den Beamten zur Beachtung der Dienstpflichten anzuhalten und der Ansehensbeeinträchtigung entgegenzuwirken (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007, Az.: 2 C 9/06 - juris -).
  • BVerwG, 06.05.2003 - 1 D 26.02

    Fernmeldeobersekretärin; kinderreiche Familie; Alleinverdienerin; keine

    Auszug aus VG Trier, 22.09.2015 - 3 K 721/15
    Bei einem schuldhaft ungenehmigten Fernbleiben vom Dienst von ununterbrochen sieben Wochen wurde die zu verhängende Maßnahme - je nach den Umständen des Einzelfalls - im Grenzbereich zwischen Dienstentfernung und Degradierung gesehen, wenn der Beamte vorsätzlich gehandelt hat (BVerwG, Urteil vom 22. April 1991 - 1 D 62.90 - Urteil vom 6. Mai 2003 - 1 D 26/02 -, juris).
  • BVerwG, 07.11.1990 - 1 D 33.90

    Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängen von Disziplinarmaßnahmen

    Auszug aus VG Trier, 22.09.2015 - 3 K 721/15
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bei wiederholtem unentschuldigtem Fernbleiben vom Dienst von zwei Monaten Abwesenheit die Höchstmaßnahme für erforderlich gehalten (Entscheidungen vom 10. Oktober 1990 - 1 D 1.90 - und 7. November 1990 - 1 D 33.90 -, juris).
  • BVerwG, 10.10.1990 - 1 D 1.90

    Unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst - Notwendigkeit der Entfernung aus dem

    Auszug aus VG Trier, 22.09.2015 - 3 K 721/15
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bei wiederholtem unentschuldigtem Fernbleiben vom Dienst von zwei Monaten Abwesenheit die Höchstmaßnahme für erforderlich gehalten (Entscheidungen vom 10. Oktober 1990 - 1 D 1.90 - und 7. November 1990 - 1 D 33.90 -, juris).
  • BVerwG, 29.06.1995 - 1 DB 12.95
    Auszug aus VG Trier, 22.09.2015 - 3 K 721/15
    Denn dem Kläger als erfahrenen Beamten im höheren Dienst (jetzt: Laufbahn des vierten Einstiegsamtes) musste klar sein, dass im Falle der Dienstfähigkeit aufgrund der leicht einsehbaren Pflicht zur Dienstleistung ohne weitere Aufforderung Dienst zu leisten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 1995 - 1 DB 12.95 -, Buchholz 235 § 121 BDO Nr. 1).
  • BVerwG, 26.02.1980 - 1 D 7.79

    Beamter - Mitteilung der Einleitungsbehörde - Dienstpflichtverletzung -

    Auszug aus VG Trier, 22.09.2015 - 3 K 721/15
    Keinesfalls durfte der Beklagte davon ausgehen, dass sein Fehlverhalten keinerlei Auswirkungen auf das Vertrauensverhältnis zu seinem Dienstherrn hat, denn grundsätzlich darf der Beamte so lange, wie die Dienstpflichtverletzung nach § 12 LDG noch verfolgbar ist, nicht darauf vertrauen, dass die Disziplinarverfolgung unterbleibt (BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1980, 1 D 7/79 - juris -).
  • BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00

    Aufforderung einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 45 Abs. 1 BBG )

    Auszug aus VG Trier, 22.09.2015 - 3 K 721/15
    Dieses Ergebnis war für ihn vorhersehbar und vermeidbar (vgl. zu vergleichbaren Tatbeständen BVerwG, Beschlüsse vom 19. Juni 2000 - BVerwG 1 DB 13.00 - und vom 17. Januar 2003 - 1 DB 18.02 -, jeweils juris).
  • BVerwG, 11.10.2006 - 1 D 10.05

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Melde- und Nachweispflichten bei Erkrankung;

  • BVerwG, 08.03.2001 - 1 DB 8.01

    Verlust der Dienstbezüge - Ungenehmigtes schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst;

  • BVerwG, 20.01.1976 - 1 DB 16.75

    Gesundheitsstörung mit Krankheitswert - Dienstunfähigkeit eines Beamten -

  • BVerwG, 26.11.1991 - 1 D 19.91

    Verurteilung eines Beamten wegen eines Vergehens der Unterschlagung -

  • BVerwG, 17.01.2003 - 1 DB 18.02

    Polizeihauptmeister im BGS; dienstfähig für allgemeinen Verwaltungsdienst

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.09.2000 - 2 A 10559/00
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